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Stationäre Aufnahme

Stationäre Aufnahme
Stationäre Aufnahme
Stationäre Aufnahme

Aufnahme

Müssen Sie vollstationär in unserem Krankenhaus aufgenommen werden? Für Ihren ersten Aufenthalt bei uns erhalten Sie nachfolgend ein paar Informationen, die Ihnen das Zurechtkommen erleichtern sollen.

Im Foyer unseres Hauses steht ein Automat bereit, an dem Sie am Tag Ihrer Aufnahme bitte eine Wartemarke ziehen. Ein Wartebereich mit unterschiedlichem Informationsmaterial sowie einem Getränkeautomaten wird Ihnen die Wartezeit verkürzen. Auf der Anzeigetafel werden die entsprechende Wartenummer sowie der Aufnahmeplatz angezeigt. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Sie als Patient auf, dafür werden die gültige Chipkarte der Krankenkasse und der Einweisungsschein vom jeweiligen Hausarzt bzw. behandelnden Arzt benötigt.  

Gerne wird Ihnen der weitere Ablauf für den Aufenthalt in unserem Krankenhaus erklärt und alle offenen Fragen beantwortet.

Patientenaufnahme

(0345) 213-4031

Öffnungszeiten der Patientenaufnahme

Montag bis Freitag 6.30 bis 16.00 Uhr

Ihr Weg vom stationären Aufenthalt nach Hause

Wir verstehen, dass Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause sehnen. Die Entlassung erfolgt dann, wenn nach Überzeugung des Arztes oder Ärztin eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist. Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihre Entlassung, haften Sie selbst für eventuelle gesundheitliche Folgen. 

Sehr wichtig ist das Entlassungsgespräch, in dem Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über alle wichtigen Verhaltensregeln beraten werden, die für Ihre weitere Lebensführung von Bedeutung sind. Ein medizinischer Bericht an Ihren Hausarzt erfolgt umgehend, damit er über Ihre Krankheit und die Möglichkeit der Weiterbehandlung informiert ist. Vergessen Sie bei der Entlassung bitte nicht, Ihre hinterlegten Wertgegenstände in Empfang zu nehmen.

Die Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH hat zeitgerecht zum 01.10.2017 die Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V umgesetzt.

Verpflichtungen aus dem Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege werden damit ergänzt.

Jeder voll- und teilstationär behandelte GKV-Patient (GKV - gesetzlich krankenversicherte) wird bei Aufnahme über das standardisierte Entlassmanagement informiert. Die Einwilligung des Patienten ist notwendig, um Maßnahmen des individuell erforderlichen Versorgungsbedarfes zu veranlassen. Folgende Vorgabe-Dokumente stehen zur Information allen an der Behandlung und Entlassung des Patienten beteiligten Berufsgruppen im Krankenhaus zur Verfügung:

  • initiales Assessment (Pflegeanamnese)

  • nach Bedarf ein erweitertes und komplexes, differenziertes Assessment

  • der Entlassplan (Checkliste).

Jeder Patient erhält am Entlassungstag „seinen“ Medikamentenplan, der die Dauermedikamente und die Neuverordnungen ausweist. Die Mitgabe neu verordneter Medikamente erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen.

Jeder Patient erhält am Entlassungstag einen „vorläufigen“ Entlassbrief. Dieser weist die Erreichbarkeit und einen Ansprechpartner für Rückfragen klinikindividuell aus. Der standardisierte „endgültige“ Entlassbrief folgt oder erübrigt sich bei Identität mit dem vorläufigen.

Wie bisher wird eine nahtlose Überleitung in die Anschlussversorgung gewährleistet (Angehörige, Betreuer, Hausarzt, Facharzt, Reha-Einrichtung, Ambulante Pflege, stationäre Pflegeinrichtungen, SAPV, etc.).

Die Kranken- und Pflegekassen unterstützen zu ihren Sprechzeiten ihre Versicherten in den Anliegen zum Entlassmanagement.

Chefarzt Dr. Dirk Schaper
Abteilung Qualitätsmanagement, Medizincontrolling und Unternehmensentwicklung

Kosten

Als Patient haben Sie Anspruch auf ärztliche und pflegerische Behandlung, Unterkunft und Verpflegung, also auf alle Leistungen, die „… im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind...“ (§ 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V).

Die Bezahlung der Krankenhausleistungen durch die Krankenkassen erfolgt durch ein kompliziertes Vergütungssystem. Näheres können Sie anhand der in der Patientenaufnahme einsehbaren Unterlagen zur Kostenregelung erfahren.

Die meisten Patienten sind in einer gesetzlichen Kranken­kasse versichert. Für diese wird die Kostenübernahmeerklärung von unserer Kaufmännischen Abteilung direkt bei Ihrer Krankenkasse abgefordert. Deshalb ist es wichtig, bei der Aufnahme im Krankenhaus durch die Vorlage Ihrer Chipkarte das Versicherungsverhältnis nachzuweisen. Nach derzeit geltendem Recht haben Versicherte eine Eigenbeteiligung für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Diese Eigenbeteiligung, deren Höhe vom Gesetzgeber festgelegt wird (z. Zt. 10 Euro pro Tag), wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie als Selbstzahler; für die Kosten des Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie direkt von uns die Rechnung. Über die von Ihnen gewünschten so genannten Wahlleistungen wird Ihnen ebenfalls eine Rechnung erstellt.

Wahlleistungen

Die „medizinisch-indizierte Mitaufnahme“ von Begleitpersonen beinhaltet die kostenfreie Unterkunft und Verpflegung innerhalb des uns von der Krankenkasse erstatteten Betrages.

Die medizinisch indizierte Mitaufnahme einer Begleitperson ist im Gesetz unter § 17b Abs. 1 Satz 4 KHG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KHEntgG geregelt. Der Vertrag „Medizinisch indizierte Mitaufnahme“ ist an bestimmten medizinischen Gründen gebunden und wird daher nur vom jeweiligen Arzt auf Station ausgestellt. 

Folgende medizinische Gründe können sein:

Kinder

  • Das Kind wird voll gestillt.
  • Das Kind wird onkologisch behandelt.
  • Das Kind ist schwer behindert und hat eine starke Bindung zu einem Elternteil.
  • Das Elternteil muss eine therapeutische Maßnahme zur Betreuung des Kindes erlernen
  • Das Kind ist lebensbedrohlich erkrankt.
  • Das Kind ist Autist.
  • Alter bis einschließlich 6 Jahre (Vorschulkind) mit starker Bindung zu einem Elternteil

Speziell für die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie gilt

  • Die Beeinflussung der Eltern-Kind-Beziehung ist wesentlicher Bestandteil der stationären Therapie
  • Die notwendige (indizierte) stationäre Behandlung wird durch die Mitaufnahme eines 
  • Elternteiles erst möglich.
  • Ausgeprägte Trennungsangst und Heimwehreaktionen beim Patienten verhindern die Therapie

Erwachsene

  • Der Patient ist schwer geistig und/oder körperlich behindert (eingeschränkte sprachliche Kommunikationsfähigkeit, Blindheit)
  • ausgeprägte Angstzustände

Ist eine medizinisch indizierte Mitaufnahme einer Begleitperson nicht notwendig, so bieten wir Ihnen trotzdem die Möglichkeit zur Mitaufnahme in unser Krankenhaus. In diesem Fall spricht man von Wahlleistungen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten der Unterkunft und Verpflegung selbst tragen müssen.

Unterbringung einer Begleitperson beim Kind

Mit dem 7. Lebensjahr des Kindes, müssen Begleitpersonen für die Unterkunft 47,00 Euro/Berechnungstag Zuschlag leisten, wobei der Aufnahme- und der Entlassungstag als ein Tag gelten. Der Vertrag ist in der Patientenaufnahme auszufüllen und es ist eine Vorauszahlung in Höhe von 141,00 Euro für 3 Berechnungstage (Nächte) zu entrichten. Wurde zu wenig vorausgezahlt, muss der noch ausstehende Betrag in der Patientenaufnahme entrichtet werden. Wurde zu viel vorausgezahlt wird der entsprechende Betrag nachträglich erstattet.

Unterbringung einer Begleitperson beim Erwachsenen

In diesem Fall ist ein Zuschlag in Höhe von 30,00 Euro je Berechnungstag (Nacht) zu entrichten. Die Verpflegung ist im Preis nicht enthalten. Der Wahlleistungsvertrag ist in der Patientenaufnahme auszufüllen und eine Vorauszahlung in Höhe von 60,00 Euro für 2 Berechnungstag (Nächte) zu entrichten. Wurde zu wenig vorausgezahlt, muss der noch ausstehende Betrag in der Patientenaufnahme entrichtet werden. Wurde zu viel vorausgezahlt, wird der entsprechende Betrag erstattet.

Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer oder auf der Wahlleistungs-Komfortstation

Die Unterbringung im Familienzimmer ist in der Regel in der Geburtshilfe üblich. In diesem Fall ist ein Zuschlag in Höhe von 85,00 Euro je Berechnungstag (Nacht) zu entrichten. Der Wahlleistungsvertrag ist in der Patientenaufnahme auszufüllen und eine Vorauszahlung in Höhe von 170,00 Euro für 2 Berechnungstage (Nächte) zu entrichten. Wurde zu wenig vorausgezahlt, muss der noch ausstehende Betrag in der Patientenaufnahme entrichtet werden. Wurde zu viel vorausgezahlt, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet.

Unser Haus bietet Ihnen eine Wahlleistungs-Komfortstation mit einer besonderen Wohlfühl-Atmosphäre. Hier haben sie die Möglichkeit eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweitbettzimmer zu wählen.  Wird eine dieser Wahlleistungen gebucht, stehen zusätzlich folgende Komfortleistungen zur Verfügung: 

Wahlverpflegung, TV (inkl. Sky), Internet, Telefon (Grundgebühr entfällt), Radio, W-LAN, Tageszeitung, Minibar, Safe, täglich frische Handtücher, täglich regionale Tageszeitung, Klimaanlage und elektrische Rollläden.

Neben den „allgemeinen ärztlichen Leistungen“ bieten wir Ihnen zusätzliche Leistungen im Bereich der ärztlichen Wahlleistung an. Für sogenannte wahlärztliche Leistungen bedeutet dies, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses hinzukaufen. Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, wird hierzu ein Wahlleistungsvertrag mit Ihnen geschlossen.

Multimedia

Um Ihnen Ihren Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten steht Ihnen direkt am Patientenbett unser Entertainmentsystem zur Verfügung. Zur Nutzung des Systems benötigen Sie ihre persönliche Entertainmentkarte. Diese können Sie direkt während der Aufnahme im Patientenmanagement erwerben. Durch die Karte stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:

Leistung Kosten
Radio kostenfrei
Fernsehen 2,50€ / Tagespauschale
Telefonie 0,05€ / Einheit
Internet 1,50€ / Tagespauschale

Bei einem längeren Aufenthalt in unserem Haus verringert sich die Tagespauschale für Fernsehen auf 1,50€ (ab dem 8. Tag). Sollten sie sich für eine Zimmer-Wahlleistung entscheiden, entfallen die Tagespauschalen komplett.

Für Sie als Patient/in oder Gast unseres Hauses stellen wir einen öffentlichen Internetzugang via Hot-Spot/WLAN für Ihre private Nutzung zur Verfügung. 

Staffelung/ Preisgestaltung 

  • Free-Ticket kostenfrei für 1 Gerät 
  • Tagesticket 2€ / max. 2 Geräte 
  • 3-Tage-Ticket 4€ / max. 2 Geräte 
  • 5-Tage-Ticket 6€ / max. 2 Geräte 
  • 7-Tage-Ticket 8€ / max. 2 Geräte 
  • Wahlleistungs-Komfortstation-Ticket = kostenfrei 

Auswahl des gewünschten Tickets 

Selbstbuchung über das Endgerät durch Einwahl in das ausgestrahlte Wi-Fi „EK-Gaeste“ und Auswahl des gewünschten Tickets auf der sich öffnenden Portalseite. 

Kostenfreie Nutzung (Free Ticket) 

Jeder Nutzer kann pro Endgerät und Tag 200 MB kostenfreies Datenvolumen nutzen. Das Free-Ticket muss nach Ablauf von 24 Stunden vom Nutzer erneut über die Portalseite gebucht werden. Die Bandbreite für dieses Ticket beträgt max. 2 Mbit/s pro Gerät. 

Bezahl-Tickets (1- 3- 5- 7-Tage-Ticket) 

Maximales Datenvolumen pro Tag 4 GB.

Bezahlung 

Angebunden ist das Wi-Fi an das PayPal-Bezahlsystem. Nutzer ohne PayPal-Account können per Lastschrift mit Abwicklung über PayPal bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht vorgesehen.

Beantragung Geburtsurkunde

In unserem Krankenhaus werden jährlich etwa 2000 Kinder geboren. Daher bieten wir allen werdenden Eltern ein zusätzliches Angebot des Patientenmanagements an. Wir beantragen für Sie die Geburtsurkunde Ihres Neugeborenen und übergeben Ihnen diese direkt in unserem Haus.

Um Ihnen diesen Service ermöglichen zu können, benötigen wir verschiedenen Unterlagen von Ihnen. Diese bitten wir Sie vorab bereit zu legen und zur Entbindung in unser Haus mitzubringen. Unsere Merkliste zur Beantragung der Geburtsurkunde steht Ihnen zum Download bereit.

Unsere Mitarbeiterin, kommt direkt nach der Entbindung Ihres Kindes zu Ihnen auf die Station 1D und steht Ihnen dort gern von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr in ihrem Büro persönlich zur Verfügung. Nach Abgabe aller auf der Merkliste genannten Unterlagen, erhalten Sie die Geburtsurkunde und die notwendigen Geburtsbescheinigungen für die verschiedenen Ämter.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements – Tel. (0345) 213-4032.

 

    Kontakt für die Beantragung

    Zur Ausstellung der Geburtsurkunde für Ihr Kind melden Sie sich bitte einen Tag nach der Entbindung mit den benötigten Unterlagen.

    Frau HARAZIM

    Station 1D | Zimmer 49
    Montag bis Freitag
    09.00 bis 12.00 Uhr

    (0345) 213-4032(0345) 213-5145